Das Burkaverbot: Religiöse Freiheit oder persönliche Freiheit?

  • | Monday, 21 August, 2017
Das Burkaverbot: Religiöse Freiheit oder persönliche Freiheit?

Heute ist in Deutschland kaum mehr die Rede von Multikulturalität und Völkerverständigung. Belebt Deutschland, wo man sich seit Jahren zur Integration der Muslime bemüht, jetzt eine Art Paradigmenwechsel? Im letzten Jahr wurde die Tür bzw. die Grenze für die Flüchtlinge geöffnet, welche warm aufgenommen wurden. Damals herrschte das Motto "friedliches Zusammenleben". Erschüttert wird dieses Motto nun und erscheint neulich den Begriff „Burkaverbot“? Kann etwas in einer öffentlichen Gesellschaft verboten werden, nur weil es, so  De Maiziere, abgelehnt wird?

Es lässt sich rechtfertigen, dass viele in Deutschland zu einem Burkaverbot aufrufen oder mindestens zum Teilverbot mit der Behauptung, dass die Integration zugemauert wird, und dass der offene Austausch der Kommunikation gestört wird. Demgegenüber plädieren andere dafür, dass sie die Frauen dadurch befreien wollen, als ob diese die Burka tragenden Frauen vertreten dürften. Aber wirft man einen Blick auf das Grundgesetz,  sieht man, dass Artikel 4, die Debatte schließt. Es heißt:
1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
2.Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Wieso werden viele Frauen wegen ihrer Burka unterdrückt aber auch bedroht, wobei im Gesetz steht, dass die Freiwilligkeit gewährleistet wird. Diese Frauen werden von vielen als Repräsentantinnen eines fundamentalistischen Islam wahrgenommen. Und deshalb wolle man Deutschland vom islamistischen Terror schützen, als wären diese Frauen unbedingt Terroristen. 

Wir im „AL-Azhar Observer“ halten ein generelles verabsolutiertes Burkaverbot für schwer umzusetzen, solange der salafistisch-islamische sich bisher zum Teil durchsetzende Diskurs in Deutschland die Vollverschleierung der Frauen als Pflicht propagiert. Wenn wir die Tatsache im Betracht ziehen, dass Deutschland bis jetzt unter die salafistische Szene leidet, dann könnten die Ansichten zum allgemeinen Burkaverbot vielleicht zur zunehmenden Gewalt führen. Es lässt sich in diesem Zusammenhang auch noch die Frage stellen, welche terroristischen Attentate von Burka tragenden Frauen bisher verübt werden?      

Das Burkaverbot wird deshalb im breiteren Rahmen in Deutschland diskutiert. Während einige Parteien das Burkaverbot ablehnen, stoß es bei anderen auf Anklang. Die Alternative für Deutschland (AfD) profiliert sich weiter in dieser Debatte als islamkritische Partei. Sie kämpft dafür, dass das Tragen von Burkas im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg komplett verboten werden muss.  Die AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum erklärte: „Es ist das Gebot der Stunde, deutlich zu machen, wie wir uns ein gesellschaftliches Zusammenleben vorstellen. Für uns gehört hierzu fraglos auch, dass man im öffentlichen Leben sein Gesicht zeigt“. Sie geht darauf nicht ein, ob man in diesem “öffentlichen Leben“ niemandem stört oder auch mit anderen vielleicht nicht kommunizieren möchte. 

CDU und CSU hatten sich hingegen nach einer längeren Debatte auf einen Kompromiss geeignet. In diesem Zusammenhang sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière: „Wir sind uns einig, dass wir ein Gebot auch rechtlich vorschreiben wollen, Gesicht zu zeigen, da, wo es für das Zusammenleben unserer Gesellschaft nötig ist - am Steuer, bei Behördengängen, am Standesamt, in Schulen und Universitäten, im öffentlichen Dienst, vor Gericht.“ 

Zur Frage der Legitimität der Vollverschleierung, d.h. ob die Vollverschleierung im Islam vorgeschrieben ist, kann man sagen, es gibt nirgends im Koran ein Verhüllungsgebot. Vollverschleierung war eine alte Tradition bei den Arabern und bleibt bis unsere heutige Zeit übrig. Diese Tradition wurde vom Islam weder abgelehnt noch bestätigt. Al-Azhar, die sich als eine gemäßigte islamische Autorität erklärt, vertritt die Ansicht, dass die Vollverschleierung eine absolut persönliche Freiheit ist. Unsere Aufgabe ist dann eine Lösung zu finden, die sowohl die Freiheit der Burka tragenden Frauen als auch die der anderen nicht verletzt, und gleichzeitig die soziale und die politische Ordnung des Landes zurecht zu erhalten.

Deutschland kann sich für ein Teilverbot entscheiden, z.B. bei Behördengängen, am Standesamt und vor allem bei Schulen und Universitäten, da die SchülerInnen das Recht haben, das Gesicht ihrer Lehrerin zu sehen, solange die Bildungsprozess auf Vertrauen basiert.

Was Deutschland aber braucht, ist dann, Kontakt mit islamischen Autoritäten mit gemäßigten Richtungen aufzunehmen, weil es immer eine große Debatte entsteht, wenn es um die Fragen des Islam geht. Als einfache Lösung werde ein Verbot verlangt, weil Islam, so einige Politiker und Schriftsteller, zu Deutschland nicht gehöre, z.B. Burkini-Verbot, Minarette-Verbot, Handschlagverweigern-Verbot usw. Diese Fragen werden leider unterschiedlich interpretiert und wahrgenommen. In diesem Zusammenhang werden alle akademische Auseinandersetzungen und Diskussionen unterstützt. Al-Azhar Observer möchte also seinen Vorbehalt ausdrücken, dass die Frage in Deutschland so radikal behandelt wird. 
  


 
 

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