Deklaration der Al-Azhar: Das Tier, das durch Elektroschock getötet wird, darf nicht gegessen werden

  • | Thursday, 13 August, 2015
Deklaration der Al-Azhar: Das Tier, das durch Elektroschock getötet wird, darf nicht gegessen werden
Einige Massenmedien haben ein Fetwa, das den azharitischen Gelehrten zugeschrieben wird, veröffentlicht. Laut dieses Fetwas darf das Tier durch Elektroschock geschlachtet werden. Einige Massenmedien waren ungenau, indem sie der Al-Azhar Institution dieses Fetwa zugeschrieben haben. Um die Sache klarzumachen, muss folgendes betont werden:
Erstens: Der Elektroschock darf nicht beim Schlachten des Tieres benutzt werden, bis das Tier getötet wird, weil dies zu den verbotenen Schlachtmethoden gehört, durch die das Essen von diesem Tier verboten wird.
Zweitens: Der Elektroschock darf benutzt werden, um ein Schlachttier zu betäuben, wenn man das Tier beim schlachten nicht kontrollieren kann. Dies unterliegt aber bestimmten Bedingungen und Regeln, die von den Fachleuten bestimmt wurden, und zwar:
1-     Die zwei Elektroden müssen an das Schläfenbein angelegt werden.
2-     Die elektrische Spannung soll zwischen 100 und 400 Volt sein, je nach der Größe des Tieres.
3-     Die Stromstärke soll zwischen 0.75 und 1 Ampere für das Schaf, und zwischen 2 und 2.5 Ampere für das Rind sein.
4-     Die Verwendung des Stroms soll zwischen 3 und 6 Sekunden dauern.
5-    Das Schlachttier darf weder durch Bolzenschuss Pistole noch ein Axt noch ein Hammer noch durch die englische Methode, nämlich das Aufpumpen betäubt werden.
6-     Die Hühner dürfen nicht durch einen Elektroschock betäubt werden, weil es festgestellt wurde, dass die meisten dadurch vor dem Schlachten vergehen.
Diese Regeln sind Studien und Forschungen der Experten entnommen. Wenn man sie beachtet, dann wird die Tötung des Tieres durch Elektroschock ausgeschlossen; deshalb werden sie von den verschiedenen Fiqh-Akademien berücksichtigt. Was die Einstellung der Gelehrten der Al-Azhar betrifft, überschreitet sie nicht diesen wissenschaftlichen Rahmen. Wer aber das Töten des Tiers durch Elektroschock erlaubt, was die Al-Azhar Gelehrten nicht vertreten, äußert nur seine eigene Meinung. Dies darf aber Al-Azhar nicht zugeschrieben werden.
Das Fetwa der Al-Azhar über diese Frage lautet, dass das Essen von dem Schlachttier, das durch Elektroschock oder durch irgendeine andere Methode außer dem Schlachten getötet wird, verboten ist. Al-Azhar betont ebenso, dass das islamisch-rechtliche Schlachten eine Bedingung dafür ist, das Essen von dem Tier zu erlauben. Dies gilt auch in allen Angelegenheiten und Umständen.





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