Die Bremer Polizei hätte während ihres Anti-Terror-Einsatzes Ende Februar die Moschee des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) nicht durchsuchen dürfen. Die Razzia sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Landgericht Bremen in einem Beschluss vom 3. Juli. Es gab damit einer Beschwerde des IKZ recht.
Die Richter üben in dem noch nicht veröffentlichten zehnseitigen Schriftsatz, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, scharfe Kritik am Vorgehen der Ermittler. "Hinreichend konkrete Tatsachen, die die Anordnung der Durchsuchung gerechtfertigt hätten, kann die Kammer nicht feststellen."
Das IKZ stand imMittelpunkt von Terrorwarnungen. Auf der Suche nach Waffen filzten Ermittler am 28. Februar die Räume des Vereins. Die Aktion erfolgte in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen zwei libanesische Brüder aus dem IKZ-Umfeld. Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist der Moscheeverein ein Sammelbecken für Salafisten.