Die Eheschließung zwischen den Muslimen und den ‎Nichtmuslimen (1)‎

  • | Monday, 6 November, 2017
Die Eheschließung zwischen den Muslimen und den ‎Nichtmuslimen (1)‎

Da die Ehe zu den bedeutendsten zwischenmenschlichen Beziehungen gehört, worauf die ganze Gesellschaft gebaut wird, hat der Islam sie nachdrücklich betont und empfohlen. Allah sagt im Koran: „Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken.“ (30: 21)

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das deutsche Gesetz kennen zwar keine Beschränkung der Eheschließung zwischen zwei Menschen aufgrund der Religionszugehörigkeit, was heißt, dass Muslime Christen bzw. Juden Hindu-Frauen oder Buddhisten Atheistinnen (Artikel 16 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) heiraten dürfen. Die meisten Religionen sehen aber die Heirat zwischen zwei verschieden gläubigen Menschen als problematisch an und haben sie daher mit Begrenzungen und Verboten belegt. Die islamische Scharia z.B. stellte viele detaillierte Vorschriften und Verhaltensregeln dafür auf und sicherte den beiden Ehepartnern Rechte zu. Sie hat auch Voraussetzungen formuliert, die sowohl vom Ehemann als auch von der Ehefrau erfüllt sein müssen, damit ihre Ehe gültig ist. Unter diesen Voraussetzungen wird über die Glaubenszugehörigkeit der  beiden Ehepartner diskutiert, die gemäß allen Gelehrten vor der Eheschließung zu betrachten ist. Bei ihrer Betrachtung Andersgläubiger unterscheidet die islamische Glaubenslehre (´Aqîda) zwischen den Mushrikûn (Götzendiener und Polytheisten) und den Anhängern einer Buchreligion, sogenannten „Schriftbesitzern“ bzw. Ahl al-Kitâb.

Da die Betrachtung der Glaubenszugehörigkeit der Ehepartner eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe ist, lässt sich zwischen zwei Arten von Religionen unterscheiden:

1. Himmelsreligionen (Buchreligionen), die vom Himmel durch Offenbarung (al-Wahy) auf den Propheten und Gesandten Allahs herabgesandt wurden. Es geht hier um den Islam, das Christentum und das Judentum.

2. Die weltlichen Religionen, (Religionen ohne heilige Schrift) die zu den Himmeln keinen Bezug haben, wie zum Beispiel Buddhismus, Hinduismus,  Magier und Säbier.

Diese beiden Arten der Religionen sind von großer Bedeutung für die Mischehe zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, weil die islamischen Gelehrten die Rechtsnormen (ahkâm) der Eheschließung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen auf der Grundlage von den beiden Arten bestimmen. Wer von den Rechtsgelehrten der Ansicht ist, dass die jeweilige Frau z.B. eine Buchreligion hat, erlaubt dem Muslim, sie zu heiraten. Und wer der Meinung ist, dass sie keiner Buchreligion zugehört, verbietet dem Muslim, sie zu heiraten.

Interreligiöse Ehen werden von der islamischen Religion mehr oder weniger problematisch angesehen, weil die Muslimen und Musliminnen in diesem Punkt nicht gleich sind. Während der Muslim gemäß der traditionellen Meinung eine Christin oder eine Jüdin heiraten darf, darf die Muslimin einen Andersgläubigen auf gar keinen Fall heiraten. Im Folgenden  setzt sich der Artikel nur mit der Frage nach der Eheschließung zwischen einem Muslim und einer Anhängerin keiner Buchreligionen auseinander, weil in diesem Fall es einen sehr großen Unterschied zwischen den Ehemann gibt, der an Allah und Prophetentum glaubt, und die Ehefrau, die dies alles verleugnet. Dieses Thema ist erklärungsbedürftig, weil die Gründe, die aus islamischer Perspektive dahinter sticken, missverstanden werden, indem sie manchmal als Egoismus, Patriarchat und Diskriminierung betrachten werden.

Ob der Muslim eine Frau heiraten darf, die der Buchreligionen nicht angehört, ist nach dem Konsens aller islamischen Gelehrten verboten.. Als Beleg dafür führen sie die folgenden Stellen des Qurʾân an:

1. „Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte“. (2: 221)

2. „Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest“. (60: 10)

Als Erklärung für diese Verse führte aš-Šahristānī (gest. 1086- 1153) in seinem Buch „al-Milal wa-n-Nihal“ Folgendes an: „Nach diesen koranischen Versen ist grundsätzlich die Eheschließung zwischen Muslimen und denjenigen verboten, die nicht an einen einzigen Gott, seine Gesandten und seine geoffenbarten Schriften glauben (Polytheisten, Atheisten). Demzufolge ist die Heirat eines Muslims mit einer Anhängerin des Buddhismus Hinduismus oder Götzendienstes arām“.

Zu den Gründen des Verbots von solcher Eheschließung gehört nach der Meinung der Rechtsgelehrten „Al-Māuardī“ (gest. 972-1058) in seinem Werk „al-Hâwî al-Kabîr“ die Gegensätzlichkeit der Glaubensangehörigkeit der Ehepartner, weil sie seiner Meinung nach zur Zerstörung des Ehelebens führte und zu den Ursachen familiärer Disharmonie gehörte. „Die Kinder auch, die daran nicht schuld sind, werden auch aufgrund dieser Gegensätzlichkeit in die Irre gehen“.

Dr. Muhammad abû zahra (1898-1974) weist auch darauf hin, inwieweit die Unterschiede zwischen diesen beiden Ehepartnern sind: „Wie stellen wir uns das Eheleben zwischen Ehepartnern vor, in dem die Ehefrau eine Kuh heilig als Gott verehrt, wobei der Ehemann seinem Gott diese Kuh als Dienst und Opfer darbringt?!“

Aus oben erwähnten Ausführungen kommen wir zum Schluss, dass das Verbot der Heirat zwischen einem Muslim und einer Anhängerin keiner Buchreligionen weder auf willkürliche Haltung gegenüber bestimmten Menschen noch auf Egoismus zurückzuführen ist, sondern auf eine pragmatische Meinung. Somit zielt der Islam darauf ab, die Familie auf haltbare und stabile Basis gebaut zu werden und sie möglichst von schneller Zerstörung wegen der unerträglichen Meinungsverschiedenheit fernzuhalten. 

Auf die Frage, warum die Scharia zwischen der Anhängerin keiner Buchreligionen einerseits und die so genannten ahl al-Kitâb (Christin und Jüdin) andererseits unterscheidet, wird im nächsten Artikel ausführlich geantwortet werden.

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