Die Stellung der Nichtmuslime in der islamischen Geschichte (5) Zur Zeit der Osmanen (923-1342 H. /1517-1924)

  • | Wednesday, 31 October, 2018
Die Stellung der Nichtmuslime in der islamischen Geschichte (5) Zur Zeit der Osmanen (923-1342 H. /1517-1924)

Vorgeschichte des osmanischen Kalifats 

Die Osmanen erlangten die Herrschaft über den islamischen Staat nicht direkt von den Abbasiden. Denn, wie gesagt, viele Provinzen lösten sich vom abbasidischen Kalifat; autonome arabische und iranische Fürstentümer entstanden. Da es zu um dieser Zeit bis die Machtübernahme der Osmanen kein deutliches islamisches Kalifat gab, und da die geschichtliche Ereignisse im Allgemeinen nicht im Vordergrund der Forschung steht, ist in den folgenden Punkten nur einen kurzen Überblick über diese Zwischenzeit zu werfen:

- 330 H./945 übernahmen die aus dem Iran stammenden Bwihiden die Macht in Bagdad. 

- Die Seldschuken waren eine türkische Fürstendynastie in Mittelasien, dem Iran, Irak, Syrien und Anatolien (429-590 H./1038–1194): Unter Tughrul Bek unterwarfen die Seldschuken Persien und 446 H./1055 den Irak. Damit wurden sie nach dem Sturz der Bwihiden Schutzmacht über das Abbasiden-Kalifat in Bagdad. Tughrul Bek erhielt vom Kalifen in Bagdad den Titel eines Sultans verliehen.

- Die Fatimiden oder das Fatimidische Kalifat waren eine schiitische Dynastie, die von 296 H./909 bis 566 H./1171 Nordafrika beherrschten. Unter dem Feldherrn Ğawhar ass-Ssiqillī gelang 358 H./969 die Eroberung Kairos. Kalif al-Muizz li-Dīnillāh verlegte nun 361 H./972 die Hauptstadt des Reiches nach Kairo und setzte die Ziriden als Vizekönige im Maghreb ein. Damit war dieser nur noch ein Randbereich im fatimidischen Imperium. Die Eroberung von Jerusalem durch die Kreuzfahrer während des 1. Kreuzzugs (489-492 H./1096 - 1099) und die Gründung des Königreichs Jerusalem konnten die Fatimiden nicht mehr verhindern. Bereits 558 H./1163 führte der Herrscher von Damaskus, Nur ad-Din, einen Feldzug gegen das Fatimidenkalifat bis sein Offizier Salah ad-Dīn 566 H./1171 die Fatimiden in Ägypten stürzte und die Dynastie der Ayyubiden begründete.

- Die Ayyubīden waren eine kurdische Dynastie in Ägypten von 566-649 H./1171–1252. Unter Salah ad-Dīn (566-589 H./1171-1193) wurde Ägypten reorganisiert und die Wirtschaft durch die Förderung von Landwirtschaft und Handel weiter gestärkt, um die Kreuzfahrer aus Jerusalem und Palästina vertreiben zu können. Bis 576 H./1181 wurde die Herrschaft über Syrien, Obermesopotamien, den Jemen und Nubien ausgedehnt. Nach Festigung der Herrschaft besiegte Salah ad-Dīn die Kreuzfahrer am 4. Juli 1187 (582 H.) in der Schlacht bei Hettin und eroberte Jerusalem. Als während des 6. Kreuzzugs (646-651 H./1249-1254) wieder Ägypten erneut angegriffen wurde, fiel der letzte ayyubidische Turan Šah einer Verschwörung der türkischen Mamluken im Heer zum Opfer, weil er deren Einfluss einschränken wollte. Bis 654 H./1257 führte nun Šadscharat Ad-Durr als Regentin die Regierung, wobei sie den Mameluckenführer Aybak heiratete. Dieser erhob sich als al-Malik al-Mucizz 649 H./1252 zum Sultan, beendete die Dynastie der Ayyubiden in Ägypten und begründete das Mamlukenreich (649-922 H./1252-1517).

- Die Mamluken mussten sich aber bald mit der Bedrohung durch die mongolischen Il-Khane auseinandersetzen, die 1258 Bagdad erobert hatten. 568 H./1260 eroberten die Mongolen Syrien, erlitten aber im selben Jahr bei cAin Dschalut eine schwere Niederlage gegen die Mamluken. Dieser Sieg unter dem Heerführer Qutuz war insofern von großer Bedeutung, weil das Mamlukenreich in Ägypten das einzige Land im Nahen Osten war, welches sich gegen die Mongolen behaupten konnte.

- Die islamische Welt wurde im Osten von einer Eroberungswelle aus Zentralasien erschüttert. Die nichtmuslimischen mongolischen Stämme stellten durch ihren Einmarsch eine elementare Bedrohung dar. Sie waren eine Gefahr für die seit Jahrhunderten gewachsenen Lebensformen und Strukturen der islamischen Gesellschaft. Die eingefallenen Mongolen nahmen bald die Religion ihrer muslimischen Untertanen an. Diese Entwicklung sorgte dafür, dass sich der Islam im Osten bis nach China ausdehnen konnte.

- Um 857 H./1453 eroberten die Osmanen (der Namensgeber Osman I. (gest. 726 H./1326) war der Herrscher über den nomadischen Stamm Kay im nordwestlichen Anatolien, der von turkmenischer Herkunft und islamischen Glaubens war) unter der Führung Muhammad Al Fatihs die byzantinische Hauptstadt Konstantinopel. Unter Salim I. gelang es den Ossmanen 923 H./1516 in der Schlacht Mardsch Dabiq – eine Stadt an der Grenze Aleppos in Syrien – einen Sieg gegen das mamlukische Heer unter dem damaligen Sultan Qansuh al-Ghuri, der Sultan der Mamluken. 922 H./1517 brachte Salim I. den in Kairo ohne eigentliche Machtbefugnisse amtierenden abbasidischen Kalifen al- Mutawakkil III. (913-922 H./1508-1517) dazu, ihm offiziell das Kalifat zu übertragen. Mit der offiziellen Übernahme des Kalifats 922 H./1517 war der osmanische Kalif nicht nur spirituelles Oberhaupt der Sunniten (zumindest theoretisch), sondern auch stärkste weltliche Macht des islamischen Reiches.

 

Kurzer Abriss der osmanischen  Dynastie

Das Osmanische Kalifat (922-1342 H./1517-1924) ist nach den Abbasiden (131- 645 H./750-1517) und den Umayyaden (40-132 H./661-750) das dritte von den Sunniten allgemein anerkannte Kalifat.

 

Osman I. starb 726 H./1326 und hinterließ seinem Sohn Urkhan die Herrschaft. Dieser eroberte die byzantinische Stadt Bursa, die bis zur Eroberung Konstantinopels die Grabstätte aller ossmanischen Kalifen und Oberhäupter blieb. Das Byzantinische Reich befand sich zu dieser Zeit im Niedergang, so dass die Ausdehnung auf die europäische Seite des Marmarameers nicht schwer fiel, angefangen mit Gallipoli, dem heutigen Gelibolu,  754 H./1354. Auch in Kleinasien gab es im gleichen Jahr mit der Eroberung von Ankara militärische Erfolge. Nach Urkhns Tod im Jahre 760 H./1360 hatte das Reich mehr als die dreifache Größe als bei Osmans Tod. Im folgenden Jahr gelang die Einnahme Adrianopels (Edirne), der zur damaligen Zeit zweitgrößten byzantinischen Stadt, es folgte der Übergriff auf Mazedonien im Jahre 772 H./1371. 791 H./1389 gelang Murad I. ein Sieg gegen die verbündeten christlichen Fürsten aus Serbien, Bosnien, Bulgarien und Albanien, was das Ende der Unabhängigkeit des Großserbischen Reiches bedeutete. Sultan Murad I., der auf dem Amselfeld durch einen Angreifer getötet worden war, folgte Bayezid I. nach, der sich bald daran machte, Konstantinopel zu erobern, was allerdings zu dieser Zeit noch nicht gelang; 799 H./1396 mussten sich die Osmanen einem Kreuzfahrerheer unter Kaiser Sigismund stellen, das in der Schlacht von Nikopolis vernichtend geschlagen wurde. Eine erste Existenzkrise musste dann das Osmanische Reich durchstehen, nachdem sein Heer in der Schlacht bei Ankara gegen Taymûr Lank 805 H./1402 vernichtend geschlagen wurde und Bayezid in Gefangenschaft geriet. Die Söhne Bayezids, Sulayman, Muhammad und cÏsa kämpften im Folgenden um die Vorherrschaft sowohl um die an Taymûr verloren gegangenen Gebiete als auch gegeneinander um die Vorherrschaft. Muhammad bestieg 854 H./1451 endgültig den Thron. Er eroberte bis 863 H./1459 den Peloponnes und den Rest Serbiens. 874 h./1470 kam Albanien, 879 H./1475 die Krim dazu. 885 H./1481 bestieg Bayezid II. den Thron, der 917 H./1512 von seinem Sohn Salim abgesetzt und wohl vergiftet wurde. Salim setzte vor allem im Osten die Eroberungsfeldzüge fort. 919 H./1514 gelang ein Sieg gegen die Safawiden in Persien, 921 H./1516 gegen Syrien. Schließlich wurde 1517 das Mamluken-Reich in Ägypten zerschlagen. Damit wurde das Osmanische Reich Hüter der heiligen Stätten des Islam und der in jeder Hinsicht wichtigste islamische Staat.

932 H./1525 wurde Ungarn (unter Sulayman al-Qanuni) und 983 Polen (unter Murad III.) an die osmanische Herrschaft geschlossen. Eine große Rolle spielte Murad IV. 1032 H./1623 bei der Stabilisierung des Staats, indem er die Verschwörung des Satthalters Fakhr al Din in Libanon aufdeckte und diesen tötete, und 1048 H./1638 Bagdad von den Safawiden befreite. Unter ihm wurde 1055 H./1645 die Insel Kreta gewonnen. Die Osmanen verloren unter Muhammad IV. 1058 H./1648 den Krieg an der Grenze Wiens.

1148 H./1736 begann Russland in einem Bündnis mit Österreich einen Krieg gegen das Osmanische Reich. Nach Anfangserfolgen ging 1151 H./1739 auch dieser Krieg zugunsten der Osmanen aus, und durch den Frieden von Belgrad erhielten sie Nordserbien und die kleine Walachei zurück.

1180 H./1768 brach der Krieg zwischen den osmanischen Reich und Russland aus und wurde 1125 H./1713 mit dem Friedensvertrag von "Edirne" beendet, dem gemäß Russland auf alle von ihm besetzten Städte am Schwarzen Meer verzichtete. 

In Ägypten riss der Statthalter Muhammad Ali allmählich die Macht an sich und ließ die einflussreichen Kalifen systematisch liquidieren.

Ein das ganze 19 Jahrhundert durchziehendes Problem war der Nationalismus der besetzten Staaten. Zunächst erhoben sich 1219 H./1804 die Serben; bis 1245 H./1830 erhielten sie eine weitgehende Autonomie. Im Krieg von 1826 war Mahmoud II. (1223-1255 H./1808-1839) gezwungen, die Truppen des gehassten Muhammad Ali zu Hilfe zu rufen. 1245 H./1830 wurde das Osmanische Reich gezwungen, Griechenland in die Unabhängigkeit zu entlassen.

An diesem Beispiel zeigte sich, wie das Osmanische Reich immer mehr zum Sielball der europäischen Mächte wurde. Die so genannte "Orientalische Frage" wurde ein Dauerthema der Diplomatie. Österreich sowie England und Frankreich tendierten dazu, ein schwaches Osmanisches Reich aufrechtzuerhalten. Das führte dazu, dass die Bündnisse sich je nach Situation neu zusammenfanden. Im Krimkrieg (1269-1272 H./1853-1856), der durch die Besetzung der Fürstentümer Walachei und Moldau ausgelöst wurde, kämpften England und Frankreich auf Seiten der Türken. Im Frieden von Paris wurde Bessarabien ein autonomer Staat unter Oberhoheit der Hohen Pforte, und das Schwarze Meer wurde entmilitarisiert.

Von 1253 H./1838 bis 1292 H./1876 begann unter cAbd al-Madscid (1255-1277 H./1839-1861) und cAbd al-cAziz (1277-1293 H./1861) eine Reformperiode. Die Maßnahmen wurden unter dem Namen "Tanzimat Hayrire" (Heilsame Neuordnung) bekannt: Die Nichtmuslime wurden im Reich auf die gleiche Stufe wie die Muslime gestellt; Ein neues Justizsystem wurde eingeführt; das Steuersystem wurde neu organisiert. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurden auch die Steuerpachten abgeschafft.

Im ersten Balkankrieg schlossen Bulgarien, Serbien, Griechenland und Montenegro 1912 den Balkanbund gegen das Osmanische Reich, das dadurch fast alle europäischen Besitzungen einschließlich der Stadt Edirne verlor. Im Jahre 1332 H./1914 beginnenden ersten Weltkrieg kam es schließlich zum Kriegsbündnis mit Deutschland und Österreich-Ungarn.

Die Folgen des Krieges waren katastrophal, in Arabien hatte man den britischen Kräften nichts entgegenzusetzen. Schon 1334 h./1916 schüttelte der Emir von Mekka, Husain ibn cAli die osmanische Oberhoheit ab und rief sich zum König von Arabien aus. Er wurde schließlich als König des Hidschaz (der Halbinsel) anerkannt, während der übrige Teil des Reichs gemäß des Sykes-Picot-Abkommens in Interessensphären aufgeteilt wurde. Ein Teil Palästinas wurde 1335 H./1917 in der Balfour-Deklaration als "nationale Heimstatt" für die Juden versprochen.

Das spirituelle Kalifat der Osmanen dauerte bis zum 3. Marz 1924 (1342 H.), als es durch Gesetz des türkischen Parlaments auf Initiative von Mustafa Kamal Atatürk offiziell abgeschafft wurde und der amtierende Kalif wenige Tage später Istanbul verlies.   

 

 

 

 

Der Umgang der Osmanen mit den Nichtmuslimen

Aus dieser zeitlich und räumlich großen Ausdehnung des osmanischen Staates werden unter diesem Punkt nur die wichtigsten Ereignisse und erlassenen Dekrete, die den nichtmuslimischen Bürger in Zusammenhang stehen, auszugsweise behandelt.

Das Verhältnis zwischen den Nichtmuslimen und dem islamischen Staat erfuhr nach der Eroberung Konstantinopel (heute: Istanbul) 853 H./1453 eine neue Phase. Sultan Muhammad al-Fatih (855-885 H./1451-1480) gewährte den christlichen Byzantinern und dann alle nichtmuslimischen Gruppierungen des Staats den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft (Millet). Der Begriff المِلل Millet bzw. نظام المِلل Millet-System hat seinen Ursprung in dem arabischen Wortملّه  milla (Pl. ملل milal), das im Koran die Bedeutung von "Religion" hatte. Das Millet-System regelte das Verhältnis zwischen dem Staat und der jeweiligen nichtmuslimischen Religionsgemeinschaft. Es war also ein religiöser und kein ethnischer Begriff. Den Griechisch-Orthodoxen, Armenien und Juden wurden gemäß diesem System die Unversehrtheit von Leib, Würde und Gut gewährt und eine Art der Selbstverwaltung gesichert. Diner stellt fest: 

 

"Jede Gruppe ging ihrem jeweiligem Kult nach, folgte dem eignen, sakral begründeten Rechtskodex und organisierte sich nach einem eignen Personenstandsrecht."

 

Das bedeutet, dass das Millet-System nicht nur theoretisch festgelegte Neuordnung darstellte, sondern setzte sich auch praktisch in allen religiösen Perspektiven durch. Gegenüber dem Staat hatte auch jede Religionsgemeinschaft einen verantwortlichen Vertreter in der Hauptstadt und besaßen nach innen eine nicht territorial definierte Autonomie. Die Vertreter verfügten sich nicht nur über religiöse, sondern auch über weltliche Autorität in ihrer jeweiligen Religionsgruppe. Es steht ihnen zum Beispiel zu, die vom Staat festgesetzten Steuer und Abgaben zu sammeln. Nach Gencer hatten diese Vertreter

"einflussreiche Befugnisse im Vergleich zu einem  Religionsoberhaupt im zeitgenössischen Westeuropa" 

 

Auch auf gesetzlicher Ebene hatten die Vertreter die Befugnis des Vollzuges von Eheschließungen, Scheidungen, Testamentvollstreckung u. a. Gerichtsurteile, die von den Gerichtshöfen der millts gefällt wurden, wurden vom Staat anerkannt und vollstreckt.

Andere Berichte über den Umgang mit den neu unterworfenen Städten belegen, dass das Millet-System auch vor der Eroberung Konstantinopel praktisch existierte. 1389 unterwarf der Sultan Bayezid in der Schlacht "Kous Aouh" Serbien, nahm ihm aber nicht seine völlige Unabhängigkeit, sondern

"ولى عليها ابن ملك الصرب السابق "ستيفان بن لازار" [...] ومنحه حق حكم شعبه وفقاً لقوانين بلاده مقابل دفع جزية سنوية" 

"ließ den Sohn des serbischen Ex-König Stephan ben Lazar die Herrschaft ausüben […] und gab ihm das Recht, das Gesetz dessen Landes anzuwenden, und zwar gegen die Leistung von Dschizya."

 

Viele muslimische aber auch nichtmuslimische Historiker halten daher die osmanische Politik den genommenen Städten gegenüber für viel gerechter als die damals herrschende Politik der Nachbarländer, was die Völker dieser Städte die Osmanen als Befreier bezeichneten. Beispielsweise erwähnt Boll Cools, dass die Osmanen von den Bauern in Balkan sowie von der Bevölkerung der griechischen Inseln, die unter der wirtschaftlichen Unterdrückung seitens der vorigen europäischen Herrschaft und der Zentralpolitik der Päpsten gelitten hatten, willkommen geheißen wurden. 

Unter dem Millet-System wurden weiterhin viele ethnisch unterschiedliche Volksgemeinschaften in verschiedenen geographischen Gebieten, mit verschiedenen Kulturen und unterschiedlichen Sprachen in einer einzigen religiösen Gemeinschaft vereinheitlicht. Die Armenien, Römern, Bulgarien und Griechen wurden daher als ein einziges von dem orthodoxen Patriarch in Konstantinopel vertretenes millet bezeichnet. Somit fanden die Orthodoxen bei den muslimischen Osmanen ein Ort für Vollendung ihrer religiösen Zusammengehörigkeit, was unter der byzantinischen Herrschaft vorher gescheitert war. Die Osmanen stellen insofern ein leuchtendes Vorbild für den toleranten Umgang mit nichtmuslimischen Bürgern dar, den die damaligen europäischen Staaten, aber auch manche islamische Herrscher vermissen lassen.

 

Diesen Vergleich findet man auch in nichtmuslimischen Darstellungen:

"Kein Zweifel: Ganz anderes als die christlichen Staaten Europas, in denen Verfolgungen an der Tagesordnung waren, scheint das Osmanische Reich in seiner Blütezeit während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts für die verschiedenen Religionsgemeinschaften ein Hort des Friedens zu sein. Weder die ‚Nationen’ [d.h. die millets] noch die Bevölkerungen der Provinzen werden von ihren vertrauten Traditionen abgeschnitten; das zeigt sich auch die Lebenskraft, die sie bis heute bewahrt haben." 

 

Nach Miquel ermöglichte die Millet-Verfassung den nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften in Südosteuropa und dem Nahen Osten jeweils als Kirche, als rechtlich und politisch anerkannte Institutionen weiter zu existieren. Auch den Juden, die gegen Ende des 15. Jhs. von den katholischen Spaniern vertrieben und gegen die die europäischen Pogrome in Böhmen, Österreich und Polen verübt wurden, bot der osmanische Staat Zuflucht und Anerkennung als millet. Sie waren daher eine organisierte, geschützte und anerkannte Gemeinschaft, die dem in Konstantinopel residierten und zum Staatsapparat gehörten Hacham Baschi (Großrabbiner) unterstanden. Habîb führt die unleugbare Tatsache des Erfolgs bei dem beispielhaften Umgang mit den bisher auch als Dhimmis bezeichneten Nichtmuslimen auf drei Ursachen zurück: zum einen die von den Osmanen verfolgte Toleranz und Gerechtigkeit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen gegenüber, zum zweiten die Strenge der von ihnen ausgestellten und angewandten Normen und Regelungen beim Regieren des Volkes und der Auseinandersetzung mit dem Feind, und zum dritten das Betrachten der Nichtmuslime als gleichberechtigten Staatsbürger, wie die Muslime. Ein zusätzlicher, m. E. wichtiger Grund besteht darin, dass in der osmanischen Zeit die Institutionen, die die islamische Rechtswissenschaft pflegten, enger als zuvor an den Herrscher gebunden waren. Die Osmanen förderten die Hanafitische Rechtsschule und erklärten deren rechtlichen Entscheidungen als die vom Staat juristisch Anerkannte. Zwar haben die Nichtmuslime gemäß allen sunnitischen Rechtsschulen die volle Freiheit auf die Ausübung ihrer Religion und religiösen Riten. Doch will man in diesem Zusammenhang hervorheben, dass der islamische Staat sich zum ersten Male zur Anwendung von Rechtsurteilen bestimmter islamischer Rechtsschule verpflichtete. Parallel zu den politischen, militärischen und bürokratischen Korps schufen die Osmanen ein Korps beamteter culamaa (Wissenschaftler) und ernannten Hanafitische Muftis, deren Aufgabe die Rechtsauslegung durch Erlass von Fatwas war. An ihrer Spitze stand der Mufti in Konstantinopel, der Scheich al Islam, der als die höchste Persönlichkeit der religiösen Ordnung galt und als religiöser Ratgeber des Sultans fungierte. Der Sultan selbst wagte es nicht, die Bestimmungen des Muftis zuwider zu handeln.

Es herrschte folglich unbestreitbare Ordnung. Es gab nirgends vom Staat bereitete Zwangsbekehrungen. Was von der Islamisierung der europäischen Bevölkerungen berichtet wurde, war nach europäischen Historikern ein Ergebnis gesellschaftlicher Vorgänge: Man wollte sich – z. B. in Bosnien – für die Verfolgung durch die Katholiken oder die von der orthodoxen Kirche aufgebürdeten Steuerlast rächen. 

"Eine Bewegung von so großem Ausmaß wie die Islamisierung Bosniens im 14. Jahrhundert hätte niemand mit dem Schwert durchsetzen können." 

 

Den Nichtmuslimen wurden also konsequenterweise die Beibehaltung eignen Glaubens, die frei Ausübung der religiösen Zeremonien und Riten sowie die Anerkennung als Religionsgemeinschaft gewährt. Diese Ordnung konnte wiederum die nichtmuslimische Teilnahme am Handel begünstigen. Die Griechen konnten sich feste Positionen im Staatsapparat sichern. Ähnliches gelang den Armeniern und den Juden im Handel und den Kopten in Wirtschaft und Verwaltung Ägyptens. Darüber hinaus stellte das Millet-System nach der heutigen christlichen Einstellung ein Grund für das Wachstum der nichtmuslimischen Bevölkerung dar:

"وقد أتاح نظام الملل الاستقرار للجماعات المسيحية، فزادت نسبتها إلى مجموع السكان وتدعمت الهياكل الكنسية [...] وكان في مصر محكمة خاصة لأهل الذمة هي محكمة القسمة العربية" 

"Das Millet-System ermöglichte den christlichen Gemeinschaften die Stabilität. Da nahm ihre Zahl im Verhältnis zur Gesamtheit der Bevölkerung zu, und die christlichen Strukturen wurden stärker […] Es gab dazu in Ägypten ein selbständiges Gericht für die Dhimmis, namens mahkamat al kismah al carabiyah [das arabische Gericht für die rechtliche Entscheidung]"

 

Habîb  meint, dass die Ordnung der millets nicht nur den Nichtmuslimen Vorteile bot, sondern auch den Osmanen selbst Nutzen brachte, da die Einigung der Orthodoxen als ein Vorteil gegenüber der Bedrohung durch die drei großen katholischen Mächte Europas angesehen werden konnte: Venedig mit seinen Kolonien im östlichen Mittelmeerraum, Spanien und das Heilige römische Reich, das sich im Süden bis Italien erstreckte. 

Was nun die Nichtmuslimen im arabischen Raum betrifft, erkannten ihnen die Osmanen die vorher von den anderen Kalifen abgeschlossenen Verträge an, solange die Bevölkerung damit einverstanden war:

" السلطان سليم الأول الذي وصل إلى بيت المقدس في اليوم الخامس والعشرين من صفر سنة 923 هـ - 1517م، ما أن مثل بين يديه البطريرك الأرمني ومرافقوه من القساوسة والرعيِّة حتى أمَّنهم [...] وجدد لهم العهد العُمَري ومعاهدة القائد صلاح الدين الأيوبي" 

"Der Sultan Salim I. erreichte am 25. Safar 923 H. /1517 Jerusalem. Sobald ihm der armenische Patriarch und seine Begleiter von Priestern und Untertanen in Audienz empfingen, gewährte er ihnen die Sicherheit […] und aktualisierte für sie sowohl den cumarische Vertrag als auch den vom ayyubidischen Führer Saladin"

 

Das galt nicht nur für die heilige Stadt Jerusalem, sondern auch für die anderen Städten bzw. andere Glaubensrichtungen, den Mönchen im Kloster von Saint Katreen (eine klaine Stadt in Sinai), den Kopten in Ägypten und den Abessiniern wurden 923 H./1517 unter dem Sultan Salim I. dieselben Privilegien gewährt.  Bei der Anerkennung der früheren Vertragstexte pflegten die Kalifen noch, die rechtlichen Einstellungen der Hanafiten in Bezug auf die Organisierung der verschiedenen Steuer (Dschizya und Kharadsch) anzuwenden. Beispielsweise wandte der Sultan Muhammad al Fatih im Falle der Stadt Konstantinopel die Vorschriften von al-Kharadsch al-canwi an, weil sie nach kriegerischen Auseinandersetzungen genommen wurde. Ferner meint Habîb, dass der rechtliche Umgang der Osmanen mit den Dhimmis die Flexibilität der Hanafitische Rechtsschule viel überschritte:

"إن مراجعة المؤلف للفقه الحنفي في أمهات كتبه تجعله يؤكد أن من اختطه الفاتح في التعامل مع أهالي البلدان التي فتحها العثمانيون يعد متجاوزا له بمراحل بما يؤكد أن " الفقه الإسلامي الحركي " في تعامله مع الواقع يتجاوز ما هو مقرر في بطون الكتب أو في فتاوى العلماء سلفا قبل طروء أوضاع جديدة لها ظروف مختلفة" 

"Die Überprüfung der uralten grundlegenden Werke des Hanafitischen Fiqh seitens des Autors lässt ihn betonen, dass die Pläne al FatiÎs beim Umgang mit den von den Osmanen übernommenen Ländern [die Flexibilität] dieses Fiqh weit überschreitet. Das bestätigt, das ‚‚das islamische dynamische Fiqh’’ beim Umgang mit der realen Gegenwart das hinausgeht, was zuvor in den Werken oder in den Entscheidungen gab, und zwar bevor neue mit unterschiedlichen Umständen verbundenen Situationen erschienen."

 

Mit dem Beginn des 19. Jhs. erlitt der osmanische Staat durch und durch politische und soziale inner Unruhen. Militärische Niederlagen und direkte Einflussnahme durch die europäischen Mächte verschlechtern die sozialen Bedingungen der Bewohner des osmanischen Reiches. Unter fremden und inneren Drücke erließ der Sultan cAbd al-Madschid im November 1254 H./1839 ein neues Gesetz, gemäß dem das Millet-System abgeschafft wurde. Das Gesetz trug den Namen khat sherîf  und handelt sich um den ersten Reformerlass, der u. a. feierlich Rechtsgleichheit für alle ohne Rücksicht auf Religionszugehörigkeit verkündete. Diese neue Entwicklungen begrüßten jedenfalls sowohl die nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften als auch die westlichen Mächte, die das Millet-System als Symbol der Rückständigkeit im 19. Jh. bezeichneten, und auf dessen Aufhebung sie lange hingearbeitet hatten. Paradoxerweise kümmerten sich die europäischen Mächte nicht um die Rechte der Menschen in ihren Kolonien. Weder England noch Frankreich dachten an die Einführung von Reformen ähnlicher Art für die muslimische Bevölkerung in ihren Herrschaftsgebieten.

Im Zuge der Reformen des 19. Jh. kam es dann am 2. Februar 1856 (1272 H.) zum zweiten Reformedikte, namens khat himayînî. Es befasste sich fast ausschließlich mit der Organisierung bzw. Modernisierung des rechtlichen Umgangs mit den Nichtmuslimen, indem es u. a. die folgenden Erklärungen verkündigte: 

- Die Muslime und die Nichtmuslime sind unter der oberen Herrschaft des 

Staats gleichberechtigt. Es soll keine Unterscheidungen bzw. Diskriminierungen wegen des Glaubens geben.

- Die Nichtmuslime dürfen in den staatlichen Verwaltungsämtern die gleichen Posten haben, wie die der Muslime, wobei nicht die Religionszugehörigkeit, sondern nur die Tauglichkeit und die Befähigung in Acht genommen werden sollen.

- Es soll für die zivil- und strafrechtlichen Streitfälle gemischte Gerichte für die Muslime und Nichtmuslime errichtet werden, wobei nur die Fälle des Familien- und Erbrechts einem Sondergericht jeder Religionsgemeinschaft vorgestellt werden sollen.

- Die Muslime und die Nichtmuslime sind im Hinblick auf dem Einzug zum Militärdienst gleichberechtigt. Jedem steht aber auch das Recht zu, sich davon durch die Bezahlung einer bestimmten Abgabe zu befreien.

 

Am wichtigsten wurde 1273 H./1857 die Dschizya im Anschluss an dieses Edikt völlig abgeschafft und 1325 H./1908 der obligatorische Einzug der Nichtmuslimen zum Militärdienst verordnet. Diese Reformgesetze wurden weiterhin bis die Unabhängigkeitserklärungen der Balkanländer und der Entstehung der Nationalstaaten im arabischen Raum angewandt.

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