Ramadan im rechtlichen deutschen Diskurs

  • | Sunday, 28 April, 2019
Ramadan im rechtlichen deutschen Diskurs

     Gemäß dem islamischen Kalender beginnt in ein paar Tagen der Monat Ramadan. Dabei sind fast alle Muslime zum Fasten verpflichtet. Hierbei soll der Verzicht auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang eingehalten werden. Davon sind aber die Kranken und Reisenden ausgenommen. Spenden und/oder Nachholen gelten als Alternative für diejenigen, die das Fasten aus verschiedenen Gründen nicht leisten können. Dazu gehören Schwangere, stillende Mütter, Kinder und Alte.

Das Fasten im Ramadan ist kein Selbstzweck. Vielmehr steht Ramadan für Besinnung, Gebete und frohe, brüderliche Atmosphäre. Tagsüber halten die Muslime zusammen das Fasten ein, das die Gleichheit, Brüderlichkeit und Spiritualität fördern soll. In den Nächten des Ramadan finden in den Moscheen Gemeinschaftsessen und gemeinsame Gebete statt, die dazu beitragen sollen, die brüderliche Beziehungen und friedliches Leben zu verankern. Durch das Fasten kommt der Muslim  Gott nah. Die Tage und Nächte schaffen zusammen eine rituale Atmosphäre, in der Versöhnung und Vergebung herrschen.

Im letzten Jahr war der Monat Ramadan sehr präsent in den politischen und medialen Diskussionen im Westen, indem viel darüber gesprochen wurde, wie das islamische Fasten die Gesundheit gefährden solle. Viele Berichterstattungen behandelten diese Behauptungen, dass das Fasten der Gesundheit der Schüler, Ärzte, Fahrer und Bauarbeitern schadet und demzufolge ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Beispielsweise verlangte der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert,  in einer offiziellen Sitzung des Bundestages das Tätigkeitsverbot für Ärzte und Fahrer, wenn diese im Ramadan fasten. Darüber hinaus fragte der Abgeordnete: „Wieso sollten Kollegen von Muslimen darunter leiden, dass deren Leistungsfähigkeit im Ramadan eingeschränkt ist, zum Beispiel indem sie am Bau schwere körperliche Tätigkeiten für diese übernehmen?“ Und: „Welchem Patienten kann man zumuten, von einem Chirurg operiert zu werden, der seit zwölf Stunden nichts getrunken hat?“

Auf der anderen Seite verteidigte die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Susanne Ferschl, die Muslime und wies die Forderung Sicherts zurück, indem sie sagte: "Hier werden islamophobische Stereotypen bedient und eine rassistische Gesetzgebung gefordert." Sie sprach von einem billigen Versuch, Belegschaften zu spalten, der nicht funktionieren werde.

Seitdem die AfD-Partei offizielle Plätze im Bundestag hat, nutzen deren Abgeordnete jede Möglichkeit aus, um die Islamophobie zu verbreiten und die Muslime mehr und mehr zu verdrängen. Ramadan stellt eine wichtige Chance, die die Partei nicht verpassen sollte. Dadurch können die Muslime pauschalisiert und als Fremde dargestellt werden. Fasten ist aber in der Tat kein fremdes Konzept für die europäischen Völker, wobei es im Christentum und Judentum zu finden ist. Man bemerkt auch, dass der AfD-Abgeordnete seine Forderungen mit dem Gemeinwohl und Vertrauen begründete, indem er beispielsweise von Patienten-Chirurg-Verhältnis sprach. Er versuchte, im Namen der Völker zu sprechen und die Gesellschaft gegen muslimischen Mitbürger oder gegen Muslime mit Migrationshintergrund im Allgemeinen zu mobilisieren. Man sieht aber auch, dass die Linken dabei eine zu dankende Unterstützung für die Muslime geleistet haben, indem die  stellvertretende Vorsitzende der Linken die Stabilität der Gesellschaft verteidigte und die Muslime in Schutz nahm. Dabei sprach sie sich gegen Islamophobie aus und betrachtet sie als soziale Krankheit, die die Community immer wieder bedroht.

Die wichtigste Frage, die in diesem Zusammenhang gestellt werden soll, ist, wie das deutsche Volk darauf reagiert. In der Tat erleben die Muslime in Deutschland eine interessante und beispiellose Atmosphäre, indem die fünf täglichen Gebete in größeren Zahlen durchgeführt, die brüderliche Beziehungen und Zusammenhalt der Menschen miteinander verstärkt, die Moschen für alle Menschen geöffnet und schließlich jede Nacht als tägliche Feier dargestellt wird. Die Muslime haben fast gar kein Problem in der Arbeit und auch mit den Arbeitskollegen, indem die Mitarbeit für die fastenden Muslime Verständnis zeigen und ihnen bei diesem Ritual mit allen verfügenden Mittel unterstützen wollen.

Islamisch gesehen ist es aber vorgeschrieben, dass sich jeder Muslim um seine Arbeit und das Gemeinwohl seiner Gesellschaft bemühen soll. Wenn das Fasten ihm und irgendeinem Mensch schaden sollte, dann ist er islamisch verpflichtet, diesen Schaden mit allen möglichen Mittel, einschließlich des Fastenbrechens, zu beseitigen. Die Lage des Notfalles berechtigt aber nicht den Ton, mit dem die rechten Parteien über den Ramadan gesprochen haben, indem sie die Muslime als Feinde und Fremder darzustellen pflegten und sie und ihre religiösen Ritualen somit indirekt diskriminieren.

Direkte Diskriminierung findet man auch schon bei den einigen rechten führenden Personen.  Ganz heftig geht die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch auf dieses Thema ein, indem sie auf Twitter gepostet hat: „Der Ramadan gehört nicht zu Deutschland. Wer erwartet, dass Unternehmen, Schulen und staatliche Einrichtungen darauf Rücksicht nehmen, kann in ein islamisches Land ziehen“ Noch dazu äußerte sie: „Wer aus kulturfremden Gründen fastet, kann dies dort tun, wo der kulturfremde Grund (der Islam) beheimatet ist. Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“

Die Islamophobie merkt man offenbarer in der Aussage der AfD-Fraktionsvorsitzenden, indem sie den Ramadan und den Islam ausgrenzen sowie die Muslime, die daran teilnehmen wollen, vom Deutschland vertreiben wollte. Zum Glück bildet dieser feindliche Ton noch eine Ausnahme in der deutschen Gesellschaft, wobei man noch von der herrschenden friedlichen und toleranzvollen Atmosphäre sprechen kann. Man soll aber mit allen möglichen und legalen Mitteln diesen Ton der Feindlichkeit bekämpfen, um die Stabilität und Gerechtigkeit in der deutschen Gesellschaft immer zu behalten.

Auf der anderen Seite gibt es andere mildere Stimmen, die immer noch den Muslimen Rat geben. Dabei handelt es sich um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, die tagsüber im Ramadan während der Schulzeiten fasten. Gemäß der Meinung der Ärzte und Schullehrer schadet das Fasten der Lernfähigkeit der fastenden Schüler massiv. Sie verlieren ihre Konzentration und leiden fast immer wegen der Durst und Hunger unter Bauch- und Kopfschmerzen. Drei Tage vor Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan letzten Jahres hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte an muslimische Eltern appelliert, ihre Kinder nicht fasten zu lassen. Die Ärzte meinen "Wir sehen während des Ramadan immer wieder sehr blasse und unkonzentrierte Kinder. Manche kommen gleich aus der Schule zu uns, sie werden uns vorgestellt, weil sie 'zusammengeklappt' sind, weil sie starke Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen haben." Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL), meinte: "Seit ein paar Jahren kommt es deutlich häufiger zu Vorfällen, in denen muslimische Eltern Lehrer wegen des Ramadan unter Druck setzen: Sie sollen Prüfungen und Exkursionen während der Fastenzeit verschieben."

Diese weisende Stimme soll man immer in Betracht nehmen und dafür dankbar sein, weil sie von dem Gemeinwohl der Muslime ausgehen und sich für die Gesundheit der muslimischen Kinder Sorge machen.

Letztlich ist zu betonen, dass das Fasten im Ramadan eine der fünf Haupt-Säulen des Islam darüber hinaus gilt er als Chance für Verstärkung der Spiritualität. Gleichzeitig ist auch hervorzuheben, dass im Islam die Notfälle beim Fasten berücksichtigt werden sollen und diejenigen, die das Fasten nicht leisten können, darauf verzichten dürfen. Dazu gehören die Personen, deren Gesundheit durch das Fasten geschadet werden kann, und die, die den Anderen dadurch Schaden zufügen können. Auf gar keinen Fall ist aber anzunehmen, dass die Muslime verteufelt werden und von der Gesellschaft wegen ihrer rituellen Handlungen marginalisiert und ausgegrenzt werden. Dies soll von allen Seiten mit zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, auch wenn es im Parlament oder auf der Zunge der deutschen Abgeordneten vorkommt.

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