Die zweite Erklärung des Rates der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar bezüglich der Pandemie Covid 19

  • | Tuesday, 7 April, 2020
Die zweite Erklärung des Rates der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar bezüglich der Pandemie Covid 19

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      Ausgehend von seiner Verantwortung und aufgrund der aufeinanderfolgenden Berichte über die Covid 19 Pandemie gab der Rat der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar unter der Leitung des Großimams Prof. Dr. Ahmed Al-Tayeb, eine wichtige Erklärung bezüglich des "Corona-Virus" heraus. In der es klar gestellt wurde, dass die Prinzipien der islamischen Scharia die Bewahrung von fünf Dingen zielt; nämlich: Bewahrung der Seele, der Religion, der Nachkommenschaft, des Vermögens und der Vernunft.
Die Erklärung enthielt folgende Punkte:
Das Monopol ist nach islamischem Recht verboten. Was manche in Zeiten von Epidemien monopolieren, um finanzielle Gewinne für sich zu verschaffen, verschlechtert die Lage für die Mehrheit und verzweifacht die Angst unter Menschen. Deswegen ist Monopol in diesen Zeiten eher verboten als unter normalen Umständen. Die Monopolisierung der medizinischen Ausrüstungen und alles, was jetzt am meisten benötigt wird, gilt als schwere Sünde und ist ebenso mehr verboten als Monopol in Zeiten des Wohlstands und der Sicherheit.
Wenn eine Epidemie auf ein bestimmtes Land oder mehrere Länder verbreitet ist, dann ist die Quarantäne erforderlich. Die Vorschriften für eine Quarantäne sollen nur von Spezialisten und Ärzten sowie von den zuständigen Behörden festgelegt werden. Jeder muss dann sich an diese von den offiziellen Behörden ergriffenen Maßnahmen einhalten. Die Isolation an dem von den zuständigen Behörden festgelegten Ort, gilt auch als Pflicht, um die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen.

Die Teilnahme an Gemeinschafts- und Freitagsgebeten ist jedoch eines der offensichtlichen Rituale des Islam, aber in diesem Fall gilt der Rechtsregel „Gefahren abzuwehren, hat Vorrang vor Interessen einzubringen“, besonders wenn es festgestellt wurde, dass das Sammeln von Menschen, egal ob in Moscheen oder anderswo ist, dem Virus zu verbreiten hilft. Der Verstoß gegen diese Vorschriften und in oder vor einer Moschee oder irgendwo heimlich zu sammeln um Gemeinsam in Gruppen das Gebet zu verrichten, gilt als Verstoß gegen Scharia. Allah erlaubt uns in diesem Fall alleine oder zu Hause zu beten. 
Die Entrichtung der vorgeschrieben Zakat Bevor ihrer festgelegten Zeit ist auch erlaubt und gilt in diesem Fall als Lobenswert. Dies sei der Fall, weil zurzeit viele Armen weltweit von dieser Pandemie betroffen sind und finanzielle Unterstützung brauchen. Diesen zu helfen, gilt als ein der Hauptziele der islamischen Scharia. Was Zakat-al-fiter (im Monat Ramadan) betrifft, ist es dem Muslim erlaubt, sie vom ersten bis zum letzten Tag im Monats Ramadan zu entrichten.
 In diesem Zusammenhang bestätigt der Rat der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar, dass es in dieser Zeit eine kollektive Pflicht geworden ist, denjenigen zu helfen, die kein stabiles bzw. dauerhaftes Einkommen haben, wie Handarbeiter oder ähnliche, die Tag für Tag arbeiten müssen, um ihr tägliches Brot zu verdienen. Es wäre besser, wenn die Zivilgesellschaften ihre Tätigkeit auf diese Dienste konzentrieren würden. Man muss ebenfalls den älteren Leuten und den chronisch Kranken helfen, wenn sie Geld brauchen, dann kann man Ihnen vom Zakat Geld geben, dabei soll man keinen Unterschied zwischen einem Muslim oder Nichtmuslim machen, solange er in Not ist.
 

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Categories: Nachrichten
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