Rechtsfatwa über die Verpflanzung einer Schweineniere in einen menschlichen Körper

  • | Thursday, 21 October, 2021
Rechtsfatwa über die Verpflanzung einer Schweineniere in einen menschlichen Körper

     Al-Azhar Zentrum für Fatwa: Die Verpflanzung einer Schweineniere in einen menschlichen Körper ist nach der islamischen Scharia erlaubt, solange es keine Alternative dafür gibt und unter Voraussetzung, dass die Mediziner bestätigen, dass dadurch keine Schaden vor oder nach der Verpflanzungsoperation verursacht werden könnten. 
Der Islam hat die Seele bewahrt, Vorschriften und Gebote zu ihrer Aufrechterhaltung erlassen und die Inanspruchnahme von Gesundheits- und medizinischer Versorgung empfohlen. Der Gesandte Allahs, Friede und Segen seien auf ihm, sagte, dass Allah der Allmächtige ein Heilmittel für jede Krankheit geschaffen hat. Er sagte auch: „jede Krankheit hat ein Heilmittel. Und wenn das richtige Heilmittel gegen die Krankheit angewendet wird, so wird diese dadurch geheilt, so Allah will“ (Muslim). Der Gesandte Allahs sagte auch: „O Diener Allahs, sucht Heilung, denn Allah hat keine Krankheit herabgesetzt, ohne dass Er zudem nicht auch ihre Heilung erstellt hat, mit Ausnahme einer Krankheit, nämlich: Die Altersschwäche“. [Erzählt von Abu Dawud]
Die islamische Scharia verbietet den Verzehr von Schweinen. Allah der Allmächtige sagte: {Verboten ist euch totes Tier, Blut, Schweinefleisch....} [Sure 5: 3]. Und {Sprich: „Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist bezüglich des Essens nichts, was mir als unrein erklärt wurde, ausgenommen das, was verstorben ist oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch, was tatsächlich schmutzig ist, oder was in Frevel für jemand anderes als Allah geschlachtet wurde“.} [Sure 6: 145]. Auch die Rechtsgelehrten sind sich darin einig, dass der Verzehr von Schweinefleisch und die Verwendung seiner Körperteile verboten sind). [Al-Iqna’ von Ibn Al-Qattan 2/109] 
Die Fiqh-Gelehrten gehen davon aus, dass das Profitieren von Schwein oder seinen Körperteilen grundsätzlich verboten ist. Es ist jedoch in Ausnahmefällen zulässig, davon in der medizinischen Versorgung zu profitieren, sofern die Notwendigkeit dies erfordert und unter Voraussetzung, dass es keine Alternative dafür gibt, und dass dadurch keine Schaden verursacht werden könnten. Allah sagt: {Aber wer sich in einer Not (bei Hungersnot und in Bedrängnis) befindet, auf dem liegt in diesem Fall keine Sünde, solange er nicht nach dem Recht eines anderen greift und nicht die Menge seiner Notwendigkeit überschreitet} [Sure 2: 173]
Al-Azhar Zentrum für Fatwa bestätigt, dass die Verpflanzung einer Schweineniere in einen menschlichen Körper nach der islamischen Scharia erlaubt ist, solange es keine Alternative dafür gibt. Es ist aber vorausgesetzt, dass die Mediziner bestätigen, dass dadurch keine Schaden vor oder nach der Verpflanzungsoperation verursacht werden könnten.
 

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