Sie behaupten : Wir korrigieren

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  • | Tuesday, 14 June, 2016

Den Nichtmuslimen zu Schutzherrn zu nehmen ist kein Grund für Verketzerung, sondern gilt als eine schwere Straftat und ein Verrat. Der Befehlshaber ist verpflichtet, den Verräter zu bestrafen, bis er damit aufhört. Dieser gilt trotzdem als Muslim; niemand darf ihn verketzern. Der folgende Hadith gilt als Beleg dafür:
- Al-Bukhârî berichtet in seinem Sahih-Werk, dass Ali (Allahs Wohlgefallen auf ihn) sagte: "Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heim) entsandte mich zusammen mit Az-Zubair und Almiqdad ibn al-Aswad und sagte: begebt euch zu dem Ort "rawdat Khakh". Dort gibt es eine Frau und sie hat ein Schreiben dabei. Ihr sollt es nehmen. Ali sagte: Wir machten uns auf den Weg und unsere Pferde rannten so schnell, bis wir den betroffenen Ort erreichten. Dort fanden wir die Frau und wir warnten sie, bis sie uns das Schreiben gab. Daraufhin brachten wir es dem Propheten und er stellte fest, dass es von Hatib ibn Abi Baltaa an einigen Ungläubigen von Quraish geschrieben ist. Damit zielte Hatib darauf ab, den Ungläubigen einigen Nachrichten über den Propheten zu verraten. Der Prophet sagte zu ihm: O Hatib, was ist das? Hatib sagte: O Gesandter Allahs, Hab Geduld! Ich war Einwohner in Quraish, der nicht zu den Angesehenen gehörte. Im Gegensatz dazu sind deine Gefährten, die aus Mekka auswanderten, mit einigen Angesehenen verwandt, die ihre Familie und Vermögen schützen können. Deshalb wollte ich den Ungläubigen einen Gefallen tun, damit sie meine Familie und mein Vermögen in Quraish schützen. Nicht aus Grund, dass ich den Islam verleugnete oder mit dem Unglaube zufrieden war, habe ich das durchgeführt. Der Prophet sagte: Er hat die Wahrheit gesagt. Omer sagte aber: O Gesandter Allahs, Erlaube mir, ihm das Kopf abzuschneiden, weil er ein Heuchler ist. Der Prophet erwiderte: In Feldzug "Badr" war er doch dabei. Allah die Leute von Badr anschaute und sagte: Tut, was ihr wollt! Ich habe euch allen vergeben."
Dem Hadith zufolge hat der Prophet Hatib wegen seiner Tat nicht getötet noch verketzert. Diese Tat gilt jedoch als eine schwere Straftat. Es steht dem Befehlshaber zu, deren Strafe zu bestimmen, die sogar bis zur Hinrichtung reichen könnte.  
 

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