Sie behaupten : Wir korrigieren

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  • | Monday, 20 June, 2016

Das Konzept von Al-Walaa und Al-Baraa ist tatsächlich immer von Friedens- und Kriegszustand abhängig. In Friedenszustand soll die Gerechtigkeit und Wohltätigkeit herrschen. Man soll gegenüber den Andersgläubigen gütig sein. Im Kriegszustand ist der Muslim aufgefordert, nur gegenüber seinem Staat und seiner Religion loyal zu sein. Gleichzeitig sind die Werte von Gerechtigkeit und Wohltätigkeit einzuhalten. Falls ein Muslim sich aber untreu verhält, sich gegenüber den Nichtmuslimen loyal zeigt, seine Religion sowie sein Land verrät und dem Feind, egal welcher Religion er angehört, unterstützt und ihm gegen die Anhänger seiner Religion und seine Mitbürger hilft, dann ist er in diesem Fall ein Paria (ausgestoßen von der Gesellschaft). Er begeht auch eine schwerwiegende Sünde, für die er zur Rechenschaft gezogen werden soll. Die Strafe ist aber der Einschätzung des Befehlshabers überlassen. Er verhängt die Strafe, die das Allgemeinwohl verwirklicht und die anderen auch davon abhält, eine solche Untat wieder zu begehen.

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