Rat der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar erlaubt Aussetzung von Gemeinschaftsgebeten und Freitagsgebeten, um Menschen vor dem CORONA-Virus zu schützen
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten;
In Anbetracht von den aufeinanderfolgenden medizinischen Informationen über die rasche Prävalenz des Coronavirus (CORONA-Coved 19) und seiner Umwandlung in einer globalen Epidemie, so dass die infizierte Person möglicherweise keine Symptome zeigt und nicht weiß, dass sie infiziert wurde und daher eine Ansteckungsgefahr für andere repräsentiert, sodass Infektionen überall übertragen werden könnten, lässt der Rat der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar, aus deren rechtlichen Verantwortung heraus, alle Verantwortungsträger überall davon in Kenntnis setzen, dass es nach der islamischen Scharia erlaubt ist, Gemeinschafts- und Freitagsgebeten auszusetzen, um Menschen vor dem CORONA-Virus zu schützen, weil Schutz der Seelen vor allen Gefahren und Schäden eines der größten Zielsetzungen der islamischen Scharia ist.
Es ist notwendig, dass Patienten und ältere Personen in ihren Häusern bleiben und die von den zuständigen Behörden in den einzelnen Staaten angekündigten Vorsichtsmaßnahmen einhalten und nicht für Freitags- oder Gemeinschaftsgebete ausgehen, zumal es medizinisch entschieden wurde, und auch offizielle Statistiken die Ausbreitung dieser Krankheit nachgewiesen haben, dass diese die Todesursache vieler Menschen auf der Welt ist.
Hohe Infektionsrate, und Virusentwicklung gelten als starke Beweise, um das Risiko dieser Epidemie abzuschätzen. Dafür sollen alle Behörden, Akteuren und Befehlshaber in jedem Staat die notwendigen Maßnahmen ergreifen und keine Mühe scheuen, um diese Epidemie zu bekämpfen.
Die Rechtsgelehrten des Rates sind zu dem Schluss gekommen, dass die Angst des Menschen um seine Seele, sein Vermögen oder seine Familie ein starker Grund ist, der es erlaubt, die Freitagsgebete oder die Gemeinschaftsgebete zu verlassen. Hierfür wurde von Ibn Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs sagte: "wer den Aufrufer zur Verrichtung des Gebets hört, der soll zum Gebet gehen, es sei denn es eine Hinderung gibt, er wurde gefragt, was für Hinderung könnte es sein, er erwiderte, Angst oder Krankheit. Sonst wurden die Gebete, die er verrichtet hat, nicht angenommen."
Die Überlieferung, die Al-Bukhari und Muslim von Abd al-Rahman ibn Auf überliefert haben, gilt auch als Beweis dafür, Und zwar, dass der Prophet sagt, "Wenn man weiß, dass es in einem Land eine Epidemie gibt, dann sollt ihr nicht in diesen Land hereinkommen, und wenn die Epidemie verbreitet, während ihr in diesem Land seid, dann sollt ihr von diesem Land nicht rausgehen".
Der Prophet Allah segne ihn und schenke ihm Freiden- verbot denen ferner, die einen unangenehmen Geruch haben, in der Moschee zu beten, damit sie den anderen Betenden mit diesem Geruch nicht Schaden zufügen. Es wurde von dem Propheten berichtet: "wer Zwiebel oder Knoblauchass gegessen hat, der soll sich unserer Moschee nicht nähern und zu Hause bleiben''. Was in dieser Überlieferung erwähnt wurde, ist begrenzter Schaden, und es wird in weniger Zeit verschwinden, aber heute haben wir eine Epidemie, die leicht verbreitet! Sie verursacht eine Katastrophe, die möglicherweise außerhalb ihrer Kontrolle liegt, und wir suchen Zuflucht bei Allah davor.
Jetzt entsteht große Angst aufgrund der raschen Ausbreitung des Virus, und des Mangels an Zugang zu einer tragfähigen Behandlung für das Virus. Daher wird dem Muslim zulässig, Freitagsgebete sowie übliche Gebete in der Moschee nicht zu verrichten.
Dementsprechend: Der Rat der hochrangigen Religionswissenschaftler von Al-Azhar erklärt schließlich, dass es dem Staat gestattet ist, Gesetze zu erlassen und das Gebet vorübergehend zu stoppen, wenn er der Ansicht ist, dass eine Versammlung bei Durchführung des Freitags- oder Gemeindegebetes zur Verbreitung dieses gefährlichen Virus führen kann.
Die Kommission weist noch auf drei Angelegenheiten hin:
Erstens: Wenn Freitags- und Gemeinschaftsgebete ausgesetzt werden, ist es obligatorisch, den Gebetsruf für jedes Gebet in den Moscheen zu erheben. Es ist dabei zulässig, dass der Muezzin (Aufrufer) bei jedem Gebetsruf sagt: (Betet in euren Häusern).
Zweitens: Die Familie, die zusammen in einer Wohnung leben, können in einer Gruppe zusammen beten, bis diese Gefahrensituation weggeht.
Drittens: Alle Bürger müssen sich an die Anweisungen der Gesundheitsbehörden halten, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und zu beseitigen, sowie Informationen aus den zuständigen offiziellen Quellen zu erhalten, um die Förderung der Gerüchten zu vermeiden und die Menschen nicht einzuschüchtern sowie sie in Verwirrungen nicht zu bringen.
Anschließend fordert der Rat der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar von den Muslimen auf der ganzen Welt, sich an die Verrichtung des Gebets anzuhalten, und dabei Bittgebete zum Allmächtigen Allah zu machen, sowie die Kranken zu unterstützen und die Schwachen zu helfen. Möge Allah diese Epidemie aus der Welt heben und unser Land und alle Menschen vor dieser Epidemie und vor allen anderen Krankheiten bewahren.
Allah ist besser als Behütender, und Er ist der Barmherzigste der Barmherzigen.
Rat der höchsten Religionsgelehrten der Al-Azhar